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wenig - weniger - CKW ...
CKW passt Vergütung an
Solarstrom
Die CKW passt die vor einem Jahr eingeführte Mindestvergütung für Solarstrom an. Diese basierte auf einem Verordnungsentwurf des Bundes. Rückwirkend per 1. Januar 2025 kommen bei der CKW nun die Mindestvergütungssätze zur Anwendung, die der Bundesrat in der im Februar 2025 verabschiedeten definitiven Verordnung festgelegt hat. Das schreibt die Axpo-Tochter in einer Mitteilung.
Konkret steigt etwa die Mindestvergütung für Solaranlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kW von 4,6 auf 6 Rappen pro kWh. Betreiber von Solaranlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung ab 30 kW erhalten neu 6,2 statt den ursprünglich vorgesehenen 6,7 Rappen pro kWh.
Zudem werden Anlagen mit Eigenverbrauch und einer Leistung zwischen 30 und 150 kW mit einem Betrag zwischen 5,8 und 1,2 Rappen pro Kilowattstunde vergütet. Im Verordnungsentwurf war für diese Kategorie noch keine Mindestvergütung vorgesehen.
Mit der Mindestvergütung sollen Betreiber von kleinen Anlagen vor sehr tiefen Marktpreisen geschützt werden. Dies war ein Element der Vorlage zum «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien», welche die Bevölkerung am 9. Juni 2024 annahm. Zuvor orientierte sich die Vergütung am Referenzmarktpreis, welcher je nach Tages- und Jahreszeit schwankte. Mit der Mindestvergütung werde eine Amortisation der Solaranlagen über die gesamte Lebensdauer gesichert, so die CKW ...
Fertig Flickenteppich: Solar-Preis wird einheitlich
Überschüssige Energie ins Netz einspeisen und damit Kasse machen: Diese Möglichkeit bietet sich mit dem Stromgesetz.
Solarkraft boomt: Jahr für Jahr jagen sich in der Schweiz die Rekorde, wie viel mehr Photovoltaikanlagen von den Dächern glänzen.
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Kantonsanteil wird wieder zum Politikum
Kantonsrätin Sarah Arnold, FDP, möchte eine Debatte um die Kantonsbeteiligung an der CKW lancieren.
Und zu den Löhnen für die Teppichetage gibt es einen dringlichen Vorstoss.
Der Kanton Luzern und seine CKW-Beteiligung: Es ist kompliziert. Das Thema beschäftigt immer wieder die Politik. Obschon oder gerade weil der Kanton nur knapp 10 Prozent der Aktien hält, wird in regelmässigen Abständen gefordert, diesen Anteil zu verkaufen.
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Bald bleibt der Strom im Dorf
Erneuerbarer Strom kann ab 2026 innerhalb der Gemeinde verkauft werden. In Buttisholz steht man in den Startlöchern.
Es ist paradox: Photovoltaikanlagen sind zentral für die Energiewende, rentieren für Besitzerinnen und Besitzer unter Umständen aber kaum. Der Grund ist der tiefe Preis, den sie für die Einspeisung ihres Sonnenstroms ins öffentliche Netz erhalten.
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